Der Bundesrat hat eine weitere Verlängerung der bisherigen Unterstützungsleistungen für pflegebedürftige Personen beschlossen. Demnach werden zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der Pandemie die Corona-Sonderregelungen nochmal bis zum 30. September 2021 verlängert. Darüber hinaus gibt es zudem auch Regelungen, die sogar bis zum 31. Dezember 2021 weiterhin gelten.
Um Ihnen einen bestmöglichen Überblick zu verschaffen, haben wir im Folgenden noch einmal alle Änderungen mit der jeweiligen Befristung aufgeführt:
Folgende Corona-Sonderregeln gelten bis zum 31. September 2021:
- Personen, die zu Hause gepflegt werden und Pflegerad 1 haben, können den Entlastungsbetrag von 125 € auch für andere Hilfen, wie zum Beispiel die Nachbarschaftshilfe nutzen.
- Die Pflegebegutachtung findet wieder in der Häuslichkeit statt, kann aber auf Wunsch auch telefonisch erfolgen.
- Personen, die Pflegegeld beziehen, müssen die Beratungsbesuche verpflichtend nachweisen. Das Gespräch kann nach wie vor jedoch auch telefonisch erfolgen.
- Angesparte Entlastungsbeträge aus dem Vorjahr können noch bis Ende September genutzt werden und verfallen nicht wie sonst üblich im Juni
Weitere Regelungen gelten noch bis zum 31. Dezember 2021:
- Pflegende Angehörige können sich im akuten Pflegefall 20 Tage von der Arbeit freistellen lassen, um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren.
- Zudem können pflegende Angehörige ihre Arbeitszeiten flexibler und kurzfristiger reduzieren, wenn sie sich in der Familienpflegezeit befinden.
- Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen weiterhin 60 € pro Monat zur Verfügung.
Wir beraten und informieren Sie gerne zu den aktuellen Regelungen und Bestimmungen. Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit an uns wenden.