Gesundheit

Neuerung in den Pflegeleistungen ab 2024.

02.01.2024

Erhöhung von Pflegegeld, Pflegesachleistungen und mehr Unterstützung für junge Pflegebedürftige.


Neuerung in den Pflegeleistungen ab 2024

Erhöhung von Pflegegeld, Pflegesachleistungen und mehr Unterstützung für junge Pflegebedürftige.

Ab dem Jahreswechsel 2024 ergeben sich bedeutende Verbesserungen in den Pflegeleistungen, die pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen zugutekommen. Die Änderungen, die zum 1. Januar in Kraft getreten sind, umfassen unter anderem eine spürbare Erhöhung des Pflegegeldes um 5 Prozent. Die neuen Pflegegeld-Sätze gestalten sich wie folgt:

  • Pflegegrad 1: Kein Anspruch
  • Pflegegrad 2: 332 Euro (statt 316 Euro)
  • Pflegegrad 3: 572 Euro (statt 545 Euro)
  • Pflegegrad 4: 764 Euro (statt 728 Euro)
  • Pflegegrad 5: 946 Euro (statt 901 Euro)

Ebenso steigen die Pflegesachleistungen um 5 Prozent zum Jahresbeginn.

Ein weiterer Schwerpunkt der Neuerungen betrifft das Entlastungsbudget, das nun eine frühzeitige finanzielle Unterstützung für junge Pflegebedürftige ermöglicht. Ab 2024 können Personen bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 auf ein vorgezogenes Entlastungsbudget von 3.386 Euro zugreifen, bevor das allgemeine Entlastungsbudget ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt und dann 3.539 Euro beträgt. Diese Maßnahme erleichtert die Finanzierung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, indem beide Leistungen aus dem gemeinsamen Entlastungsbudget finanziert werden. Gleichzeitig erfolgt eine Vereinheitlichung der Voraussetzungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, wodurch unter anderem die Mindestdauer der häuslichen Pflege vor Verhinderungspflege entfällt.

Eine weitere positive Veränderung betrifft das Pflegeunterstützungsgeld, das berufstätigen pflegenden Angehörigen dabei hilft, Erwerbsarbeit und Pflegeverantwortung besser zu vereinbaren. Neu ab 2024 ist die Möglichkeit, diese Leistung nicht nur einmal pro Pflegefall, sondern jedes Jahr aufs Neue in Anspruch zu nehmen. Diese Flexibilität ermöglicht eine kontinuierliche Unterstützung in akuten Notsituationen der Pflege, die regelmäßig neue Herausforderungen mit sich bringt.

 

Bei BUK sind Sie immer bestens informiert, rufen Sie uns gerne an.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Wir informieren Sie in unseren News rund um die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben.